Auftrag zur Herstellung Stromanschlusses für Veranstaltungen/Baustrom
Im Zuge der Einführung der Technischen Anschlussregeln an das Niederspannungsnetz (VDE AR 4100) gelten seit dem 1. Januar 2020 für den Ablauf von kurzzeitigen Stromanschlüssen (Baustrom- und Schaustelleranschlüsse) neue Abläufe. Das neue Antragsformular finden Sie HIER .
Wir bitten Sie darum, dieses Formular spätestens 10 Werktage vor dem angedachten Inbetriebnahmedatum an hausanschluss@swt.de zu senden. Nur so können wir Ihr Anliegen fristgerecht umsetzen. Für die Ausgestaltung der Anschlussschränke beachten Sie bitte auch unsere " Ergänzenden Bedingungen zum Anschluss an das Niederspannungsnetz ".
Für die Inbetriebnahme ist es zudem erforderlich, dass neben dem Antrag zur Herstellung des Stromanschlusses, ein Inbetriebsetzungsantrag zur Zählersetzung durch das von Ihnen beauftragte Elektroinstallationsunternehmen über unser Marktpartner-Portal gestellt wird.