Errichtung und Inbetriebsetzung von EEG- und KWK-Anlagen
Aufgrund zahlreicher Nachfragen finden Sie hier zunächst wichtige Informationen rund um den Anschluss von sogenannten "Balkonanlagen": Steckerfertige PV-Anlagen für den Balkon sind eine einfache Möglichkeit, selbst Strom zu erzeugen. Dabei sind mehrere Punkte zu beachten. Mehr dazu finden Sie hier.
Informationen zum Anschluss von Erzeugungsanlagen an unser Versorgungsnetz
Im Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die das Einspeisen von erneuerbaren Energien und von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in das bestehende Versorgungsnetz regelt:
Eigenerzeugungsanlagen bedürfen grundsätzlich der Betriebsgenehmigung durch den örtlichen Netzbetreiber SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH. Nur dieser kann auf Grund seiner Kenntnisse der jeweiligen Netzanschlussverhältnisse beurteilen, ob eine Anlage am gewünschten Netzverknüpfungspunkt angeschlossen werden kann.
Nachweise zum Anschluss von Erzeugungsanlagen
- Für Erzeugungsanlagen die vor dem 27.04.2019 genehmigt wurden gelten die Anlagenzertifikate nach BDEW/VDE und TR8.
- Für Erzeugungsanlagen ab einer maximalen Wirkleistung > 950 kW die nach dem 27.04.2019 genehmigt wurden und nach der Richtlinie VDE-AR-N 4110 (Mittelspannung) errichtet wurden, ist das Standard-Anlagenzertifikat Typ A nachzuweisen.
- Für Erzeugungsanlagen mit einer maximalen Wirkleistung zwischen 135 kW und 950 kW die nach dem 27.04.2019 genehmigt wurden und nach der Richtlinie VDE-AR-N 4110 errichtet wurden, ist das Standard-Anlagenzertifikat (vereinfachtes Anlagenzertifikat) Typ B nachzuweisen.
- Für Erzeugungsanlagen mit einer maximalen Wirkleistung von < 135 kW die im Niederspannungsnetz angeschlossen sind gilt die Richtlinie VDE-AR-N 4105. Für diese Anlagen sind die entsprechenden Einheitenzertifikate nachzuweisen.
- Für Erzeugungsanlagen größer 135 kW und Anschluss an das Niederspannungsnetz, die nach dem 27.04.2019 genehmigt und errichtet wurden, gilt die VDE-AR-N 4110 und es sind die entsprechen Einheitenzertifikate nachzuweisen. (ein Nachweis durch die Anlagenzertifikate Typ A und B) ist nicht gefordert.
| VDE-AR-N 4105 (Niederspannung) | VDE-AR-N 4110 (Mittelspannung) | Einheitenzertifikate | Anlagenzertifikat Typ A | Anlagenzertifikat Typ B (vereinfachtes Zertifikat) | |
|---|---|---|---|---|---|
| Erzeugungsanlage Leistung < 135 kW (Anschluss an MS/NS-Netz) | x | x | |||
| Erzeugungsanlage > 135 kW und (Anschluss NS-Netz) | x | x | |||
| Erzeugungsanlage Leistung: > 135 – 950 kW (Anschluss MS-Netz) | x | x | |||
| Erzeugungsanlage Leistung: >950 kW Anschluss MS-Netz | x | x |
Hinweise zur Inbetriebnahme von Erzeugungsanlagen
Ab dem 01. Juli 2017 müssen neu zu errichtende Erzeugungsanlagen gemäß § 5 Abs. 1 MaStRV, im Marktstammdatenregister registriert werden. Daher sind die Meldepflichten nach der MaStRV folgendermaßen zu erfüllen:
Das Webportal der Bundenetzagentur zur Registrierung der Erzeuganlage ist unter der Internetseite www.marktstammdatenregister.de zu erreichen. Eine Kopie des Anmeldeformulars ist der SWT spätestens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme vorzulegen.
Bei Photovoltaikanlagen, deren Inbetriebnahme vor der jeweiligen Vergütungsabsenkung nach EEG gefährdet ist, ist folgende Verfahrensweise im Versorgungsnetz der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH einzuhalten:
Zum Nachweis der technischen Betriebsbereitschaft der Photovoltaikanlagen müssen die Photovoltaikmodule auf der Trägerkonstruktion vollständig installiert und komplett verkabelt und an die jeweiligen Wechselrichter angeschlossen sein. Der Anlagenerrichter sowie der Anlagenbetreiber muss dies in einem separaten Inbetriebnahmeprotokoll – kann beim Netzbetreiber angefordert werden – schriftlich mit Unterschrift bestätigen.
Zur Nachweisführung müssen entsprechend Bilder der PV-Module und deren Verkabelung sowie Bilder der Verkabelung bis zu den entsprechenden Wechselrichter mit dem Datum der Betriebsbereitschaft von der installierten Photovoltaikanlage eingereicht werden.