Neue Rolle für das Verteilnetz: Redispatch 2.0
Um die Zuverlässigkeit des Stromnetzes sicherzustellen und Überlastungen zu vermeiden, greifen Netzbetreiber schon heute in die Erzeugungsleistung ein. So versteht man unter dem Begriff Redispatch einen kurzfristigen Eingriff in den Einsatz von Kraftwerken, um die Übertragungsnetze zu entlasten. Das ist immer dann erforderlich, wenn die Kapazitäten der Übertragungsnetze punktuell nicht ausreichen, um den erzeugten Strom abzutransportieren.
Um der Dezentralisierung des Erzeugungsmarktes gerecht zu werden, wurden im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABeG 2.0, Inkrafttreten am 17. Mai 2019) auch erweiterte Regelungen die Verteilnetze aufgenommen. Diese unter dem Fachbegriff "Redispatch 2.0" zusammengefassten Regelungen, sind ab dem 1. Oktober 2021 von allen Marktpartnern (Netzbetreiber, Anlagenbetreiber, Direktvermarkter) umzusetzen.
Was bedeutet das? Zukünftig müssen wir uns als Verteilnetzbetreiber noch aktiver am Management der Erzeugungsanlagen beteiligen. Denn ab Oktober 2021 sollen alle Erzeugungsanlagen ab einer installierten Leistung von 100 Kilowatt sowie alle steuerbaren Anlagen (leistungsunabhängig) vorausschauend in den neuen Prozess einbezogen werden, um unsichere Netzzustände zu vermeiden. Neben den Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (Wind, Photovoltaik) zählen dazu insbesondere auch Blockheizkraftwerke (Kraft-Wärme-Kopplung) sowie Speicheranlagen. Die Betreiber der Anlagen sind dann verpflichtet, regelmäßig anlagenbezogene Kennzahlen zu übermitteln.
In unserem Netzgebiet gibt es rund 100 Erzeugungsanlagen die gemäß der neuen Gesetzgebung anders bewirtschaftet werden müssen. Wir setzen uns mit allen Betreibern persönlich in Kontakt, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie unten. Mit diesen wichtigen Aufgaben übernehmen unsere Verteilnetze eine neue Rolle im Rahmen der regionalen Energiewende und leisten einen Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung.